Wichtige Information zur Schülerbeförderung
Hier findet sich unser Busfahrplan für alle Kinder aus Löschenrod:
[Busfahrplan 2015/2016]
Für alle Fahrschüler und deren Erziehungsberechtigten mit der Bitte um Beachtung!
Wenn Kinder nicht mehr zu Fuß, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. mit dem Schulbus zur Schule kommen, erschließt sich ihnen eine neue Erfahrungswelt.
Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern, müssen sich dann mit vielen neuen Anforderungen vertraut machen.
Die sichere Beförderung der Kinder ist ein gemeinsames Anliegen der Eltern, Schüler, Schulen, Kreisschulverwaltung sowie der Verkehrsbetriebe und aller anderen beteiligten Personen.
Die nachstehend zusammengefassten Informationen sollen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda – Schülerbeförderung – und den Beförderungsunternehmen hierzu einen Beitrag leisten (Verhaltensregeln zur sicheren Beförderung).
Die Schülerinnen und Schüler müssen rechtzeitig an der Haltestelle sein. Sie sollten ohne Zeitdruck das Haus verlassen, um zur Haltestelle gehen zu können. Die Gehzeit ist so reichlich zu planen, dass die Kinder Straßen ohne Eile und besonnen überqueren können.
Die Schülerinnen und Schüler müssen mit der pünktlichen Abfahrt der Busse an den Haltestellen rechnen. Werden Busse wegen zu später Ankunft verpasst, müssen die Eltern selbst Mittel und Wege finden, um die Kinder in die Schule zu bringen.
Die Mitarbeiter des Beförderungsunternehmens tragen Verantwortung für die Beförderung bzw. für die Sicherheit im Bereich der Schulbushaltestelle Löschenrod und während der Fahrt (Hausrecht). Ihren Anweisungen muss deshalb Folge geleistet werden.
Schülerinnen und Schüler, die die Sicherheit an der Bushaltestelle der Grundschule Eichenzell gefährden oder sich den Anweisungen der Lehrer/innen widersetzen, müssen mit einer Meldung bei der Schulleitung rechnen. Von dort werden entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Disziplin eingeleitet.
Nach den allgemeinen Beförderungs-bedingungen für den Personenverkehr hat das Verkehrsunternehmen das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Schüler/innen von der Beförderung auszuschließen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Schüler/eine Schülerin die Sicherheit und Ordnung im Schulbus gefährdet.
Das Ausschlussverfahren wird sodann veranlasst. In diesen Fällen haben die Eltern für die Beförderung ihres Kindes selbst Sorge zu tragen.
In Verkehrsmitteln, die überwiegend dem Schülerverkehr dienen bzw. in Schulbussen, ist eine feste Sitzordnung zu empfehlen, um Konflikten vorzubeugen. Grundsätzlich sollte gelten, dass die Kleinsten sitzen dürfen und die Großen stehen, z.B. wer auf der Hinfahrt als Erster zusteigt, bzw. auf der Rückfahrt als Letzter aussteigt, sollte einen der hinteren Plätze belegen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Schulbusverkehr folgende Verhaltensregeln berücksichtigt:
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Die Schülerinnen und Schüler sollten schon früh mit der Uhr und den zeitlichen Abfahrtstafeln umgehen können.
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Während der Fahrt sitzen bleiben bzw. bei Stehplätzen an Haltevorrichtungen festhalten.
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Beim Ein- und Ausstieg sollen Schülerinnen und Schüler die Ranzen abnehmen, nicht drängeln und Rücksicht auf mitfahrende Schüler nehmen.
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Um die vorhandenen Sitzplätze optimal ausnutzen zu können, dürfen die Ranzen nicht auf freie Sitzplätze gestellt werden. Diese sind im Fußraum zu deponieren.
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Dem vorfahrenden Bus an Haltestellen nicht hinterher- oder gar entgegenlaufen.
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Nach dem Aussteigen erst den Bus abfahren lassen, damit ausreichende Sicht für das Überqueren der Straße besteht.
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Beim Warten an Haltestellen ist ein ausreichender Abstand zur Bordsteinkante einzuhalten. Auch hier gilt: „Nicht drängeln und schubsen!“
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Es hat sich an Schulbushaltestellen bewährt, wenn die Ranzen in der Reihenfolge des Einstiegs aufgestellt werden, wie die Schüler an der Haltestelle ankommen. Dies trägt zu einem konfliktfreien Zustieg bei.
Eltern haften für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen an Haltestellen und in Fahrzeugen.
Die Verantwortung der Eltern für das Verhalten ihres Kindes auf dem Schulwege ist durch die Schülerbeförderung im Schulbus nicht aufgehoben.
Die Eltern werden gebeten, Angebote für die Schülerbeförderung auch zu nutzen und Alternativen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und Schonung der Umwelt sorgsam abzuwägen.
Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen PKW zur Schule bringen, können mit ihrem Verhalten selbst zu einem reibungslosen Ablauf des Schülerverkehrs beitragen, indem sie Schulbusse nicht behindern und Haltestellen an der Schule freihalten.